Inhaltsverzeichnis (39 Abschnitte)
1. Anbieter, Geltungsbereich und Vertragsunterlagen
1.1 Vertragspartner ist Justus Kornath, handelnd unter Justus.Marketing und Moin.Business, Bergkoppel 1, 24145 Kiel, Deutschland, E-Mail info@moin.business. „Moin.Business“ bezeichnet nachfolgend diesen Anbieter und seine Plattform.
1.2 Die kostenpflichtigen Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die bei Abschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Moin.Business ist als geschäftliche Plattform ausgerichtet. Aufträge natürlicher Personen zu privaten Zwecken werden auf Grundlage dieser Bedingungen nicht angenommen. Die öffentliche Abrufbarkeit von Profilen, Artikeln und Stellenanzeigen macht Besucher oder Bewerber nicht zu Geschäftskunden; ihre zwingenden gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.
1.3 Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss vereinbarten Unterlagen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Im Übrigen konkretisiert das Einzelangebot die einschlägige Leistungsanlage; diese ergänzt die allgemeinen Bedingungen. Nachträgliche Änderungen der Website ändern den Vertragsinhalt nicht.
1.4 Diese Bedingungen verpflichten nicht allein deshalb ein Unternehmen, weil Moin.Business es in einem Verzeichnis nennt. Das bloße Aufrufen der Plattform, ein QR-Scan oder ein Hinweis auf unrichtige Angaben begründet keinen kostenpflichtigen Vertrag. Gesetzliche Ansprüche von Besuchern und sonstigen Dritten werden durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt.
1.5 Gesonderte Marketingleistungen unter der Bezeichnung JUSTUS.marketing gehören nur aufgrund eines eigenen Auftrags zu einer Kundenbeziehung. Moin.Business und JUSTUS.marketing werden, soweit im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Rechtsträger genannt ist, beide von Justus Kornath betrieben. Die Verwendung verschiedener Geschäftsbezeichnungen schafft keine rechtliche oder steuerliche Trennung des Anbieters. Anlage 3 grenzt die Angebote ab.
2. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
2.1 Die öffentlich dargestellten Pakete dienen der Information und der Einladung zu einer Anfrage. Die Anfrage zu einem betreuten Profil, Firmenporträt oder Zusatzangebot ist noch keine kostenpflichtige Beauftragung. Ein kostenfreier Eintrag wird nicht ohne gesonderte Vereinbarung in ein kostenpflichtiges Angebot umgewandelt.
2.2 Für kostenpflichtige Leistungen erhält der Kunde ein Angebot mit Leistungsumfang, Vergütung, Laufzeit, Verlängerung und den einbezogenen Vertragsunterlagen. Ein Vertrag kommt durch die Annahme dieses Angebots innerhalb seiner angegebenen Gültigkeitsdauer zustande. Stellt der Kunde zuerst einen verbindlichen Antrag, entsteht der Vertrag durch dessen ausdrückliche Annahme durch Moin.Business. Änderungen am angebotenen Umfang bedürfen einer Einigung.
2.3 Zur Dokumentation wird die Beauftragung in Textform, beispielsweise per E-Mail, bestätigt. Eine Rechnung allein, ein vorausgefülltes Profil, das Schweigen auf ein Anschreiben oder eine allgemeine Rückmeldung zur Datenqualität ersetzt keine Beauftragung. Individuell tatsächlich getroffene Vereinbarungen bleiben unberührt.
2.4 Die handelnde Person muss zur Beauftragung und gegebenenfalls zur Freigabe von Unternehmensinhalten berechtigt sein. Bei begründeten Zweifeln kann Moin.Business einen angemessenen Nachweis verlangen. Eine Profilübernahme vermittelt nur die ausdrücklich freigegebenen Bearbeitungsrechte.
3. Kostenfreie Einträge und öffentlich recherchierte Angaben
3.1 Ein Basiseintrag umfasst ausschließlich die in Anlage 1 beschriebenen kostenlosen Funktionen. Er begründet weder einen Anspruch auf kostenpflichtige Betreuungsleistungen noch auf eine bestimmte Reichweite. Die Einstellung des kostenlosen Angebots bleibt nach angemessener Vorankündigung möglich; gesetzliche Rechte bleiben bestehen.
3.2 Moin.Business kann geschäftliche Informationen aus zulässigen Quellen für das Verzeichnis aufbereiten. Die rechtliche Zulässigkeit der jeweiligen Beschaffung, Speicherung und Veröffentlichung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und nicht nach einer durch diese Bedingungen unterstellten Zustimmung des betroffenen Unternehmens.
3.3 Herkunft und tatsächlich dokumentierte Prüfungen bestimmen, welche Angaben als bestätigt oder geprüft bezeichnet werden. Weder eine Zahlung noch ein automatisierter Datenabgleich ist für sich eine Bestätigung durch den Inhaber oder eine unabhängige Qualitätsauszeichnung.
3.4 Berechtigte Unternehmen und betroffene Personen können kostenfrei Korrektur, Ausblendung oder Entfernung verlangen. Gesetzliche Datenschutz-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte können unabhängig von einem Kundenkonto geltend gemacht werden.
4. Profilbetreuung und Leistungsumfang
4.1 Beim betreuten Premium-Profil erarbeitet Moin.Business auf Grundlage des Unternehmensgesprächs und der bereitgestellten oder rechtmäßig recherchierten Informationen die vereinbarten Profiltexte und deren Struktur. Das Profil wird nach der vereinbarten Faktenprüfung und Freigabe veröffentlicht. Bestehende Inhalte werden nicht allein wegen eines Tarifwechsels neu erfunden oder als Kundenreferenz ausgegeben.
4.2 Die Bereitstellung der vereinbarten öffentlichen Profilfunktionen ist von der einmaligen Ersterstellung und von zusätzlichen laufenden Beratungs- oder Redaktionsleistungen zu unterscheiden. Der in Anlage 1 vereinbarte Umfang legt fest, welche Betreuung enthalten ist. Fehlerbeseitigung und die Erfüllung gesetzlicher Pflichten werden nicht gegen ein Kontingent für freiwillige Änderungswünsche verrechnet.
4.3 Die Leistungsanlage unterscheidet zwischen Darstellungskapazität, jährlichen Veröffentlichungskontingenten und persönlicher Betreuungszeit. Enthalten sind je betreutem Profil und Vertragsjahr drei erstmalige Veröffentlichungen von Unternehmensmeldungen sowie drei erstmalige Veröffentlichungen von Stellenanzeigen. Die technische Übernahme veröffentlichungsreifer Kundenvorlagen ist von einer vollständigen Neutexterstellung zu unterscheiden. Zählweise, Pflege und Mehrbedarf richten sich nach Anlage 1.
4.4 Die Plattformdarstellung kann technisch und gestalterisch weiterentwickelt werden. Der vereinbarte wesentliche Funktionsumfang darf dadurch nicht ohne vertragliche Grundlage entzogen werden. Geschuldete und freigegebene Inhalte müssen weiterhin in angemessener Weise zugänglich bleiben. Rechte wegen einer erheblichen Leistungsabweichung bleiben unberührt.
5. Veröffentlichung, Freigabe und Mitwirkung
5.1 Der Kunde liefert rechtzeitig zutreffende Informationen, geeignete Dateien, erforderliche Nutzungsnachweise sowie einen erreichbaren Ansprechpartner. Er unterscheidet öffentliche Kontaktdaten von internen Ansprechpartnern und Rechnungsdaten. Private Angaben werden nicht allein deshalb veröffentlicht, weil sie für die Auftragsbearbeitung vorliegen.
5.2 Neu erarbeitete Profiltexte, Unternehmensmeldungen und fertig produzierte Medien werden vor der vereinbarten Erstveröffentlichung zur Freigabe vorgelegt. Der Kunde prüft insbesondere Tatsachen, Leistungsangaben, Preise, Personenbezug und seine bereitgestellten Rechteangaben. Schweigen gilt nicht allein nach diesen Bedingungen als Veröffentlichungsfreigabe.
5.3 Die Freigabe entbindet Moin.Business nicht von der Verantwortung für eigene Bearbeitungsfehler, die Einhaltung der übernommenen Aufgaben und eigene gesetzliche Pflichten. Erkennbare Widersprüche oder Rechtsverletzungen dürfen nicht unter Berufung auf eine Freigabe ignoriert werden.
5.4 Veränderungen wie eine Geschäftsaufgabe, veränderte Kontaktwege, erledigte Stellen oder widerrufene Medienfreigaben sind zeitnah mitzuteilen. Fehlende Mitwirkung kann vereinbarte Termine um die hierdurch tatsächlich verursachte Verzögerung verschieben. Zusätzliche Vergütung wird nicht allein durch einen Hinweis auf verspätete Mitwirkung vereinbart; gesetzliche Ansprüche bleiben bestehen.
6. Suche, SEO, KI-Suche und Auswertungen
6.1 Die Profilbearbeitung soll Leistungen, Zielgruppen und tatsächliche Einsatzgebiete verständlich und technisch auslesbar darstellen. Vereinbarte SEO-Arbeiten werden fachgerecht durchgeführt. Für definierte Arbeitsergebnisse, beispielsweise vereinbarte Texte oder technische Korrekturen, gelten die vereinbarten Anforderungen.
6.2 Nicht zugesagt werden eine bestimmte Suchposition, Indexaufnahme, Darstellung in einem besonderen Suchformat, Nennung durch ein KI-System, Anzahl von Aufrufen, Kontaktanfragen, Bewerbungen, Abschlüssen oder ein wirtschaftlicher Mehrertrag. Solche Ergebnisse hängen auch von externen Anbietern, Nachfrage, Wettbewerb und deren Entscheidungen ab. Diese Abgrenzung beseitigt nicht die Pflicht, die tatsächlich beauftragten Arbeiten zu erbringen.
6.3 Die Bezahlung eines Profilpakets vermittelt im regulären Verzeichnis keine gekaufte Vorrangposition. Die Zuordnung erfolgt nach den tatsächlichen Inhalten und ihrem fachlichen und örtlichen Bezug zur Suche. Umfangreichere Inhalte können die fachliche Zuordnung beeinflussen; der Preis als solcher begründet keine Bevorzugung. Gesonderte Werbeplätze müssen als solche erkennbar sein und gesondert vereinbart werden.
6.4 Ein vereinbarter Jahresbericht verwendet die tatsächlich verfügbaren Messdaten und erläutert deren Zeitraum und wesentliche Grenzen. Profilaufrufe und Kontaktklicks werden nicht als nachgewiesene Kundenaufträge ausgegeben. Eine lückenlose geräteübergreifende Messung oder eine umfassende Auswertung fremder Websites und Google-Konten ist ohne ausdrückliche Beauftragung nicht enthalten.
7. Stellenanzeigen, Meldungen und Veranstaltungen
7.1 Stellenanzeigen beziehen sich auf tatsächlich angebotene Positionen eines eindeutig angegebenen Arbeitgebers. Der Kunde stellt eine vollständige Beschreibung, Ort beziehungsweise zulässige Remote-Angaben und einen funktionsfähigen Bewerbungsweg bereit. Gehaltsangaben müssen Betrag und Bezugszeitraum richtig wiedergeben. Diskriminierende oder sonst rechtswidrige Ausschreibungen sind unzulässig.
7.2 Abgelaufene, zurückgezogene oder besetzte Stellen werden nach Kenntnis entsprechend geschlossen oder aus der aktiven Darstellung entfernt. Die Darstellung in Suchmaschinen und deren Stellenbereichen bleibt eine externe Entscheidung. Moin.Business übernimmt ohne gesonderten Auftrag keine Bewerberauswahl, Arbeitsvermittlung oder vollständige Verwaltung von Bewerbungsunterlagen.
7.3 Artikel erhalten einen nachvollziehbaren Absender und eine ihrem tatsächlichen Charakter entsprechende Kennzeichnung. Unternehmensmeldungen und bezahlte Anzeigen dürfen nicht als unabhängige redaktionelle Empfehlung ausgegeben werden. Der Tarif allein bestimmt nicht die Kennzeichnung. Die rechtliche Bewertung richtet sich nach Inhalt, Einflussnahme und Gegenleistung.
7.4 Die Veröffentlichung auf Moin.Business umfasst keine automatische Verbreitung an externe Medien, Presseverteiler oder soziale Netzwerke. Solche Leistungen und etwaige Fremdkosten sind nur bei ausdrücklicher gesonderter Vereinbarung enthalten. Eine unabhängige redaktionelle Übernahme durch andere Medien ist nicht geschuldet. Die jeweils drei jährlichen Kontingente für Stellen und Meldungen sind getrennt und nicht ohne Vereinbarung gegeneinander austauschbar.
7.5 Bei Veranstaltungen verantwortet der jeweilige Veranstalter sein Angebot. Ohne gesonderte Vereinbarung erbringt Moin.Business weder Ticketverkauf noch Zahlungsabwicklung, Durchführung oder Teilnahmegarantie.
8. Rechte an bereitgestellten Inhalten und KI-Einsatz
8.1 Der Kunde darf nur solche Texte, Logos, Bilder, Filme, Musik, Personenangaben und sonstigen Inhalte bereitstellen, für deren vereinbarte Verwendung eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht. Er legt notwendige Urheberangaben, Lizenzgrenzen, Einwilligungen und Beschränkungen offen. Die bloße Abrufbarkeit im Internet ersetzt keine Nutzungsberechtigung.
8.2 Für vom Kunden bereitgestellte Inhalte erhält Moin.Business ein nicht ausschließliches Recht, diese im vereinbarten Umfang zu speichern, technisch aufzubereiten und auf der Plattform einschließlich ihrer zugehörigen Suche, Übersichten und Vorschauen öffentlich zugänglich zu machen. Erforderliche Dienstleister dürfen entsprechend eingebunden werden. Inhaltlich wesentliche Bearbeitungen erfolgen nur im vereinbarten Umfang. Eine freie Vermarktung als Bildmaterial oder Weiterlizenzierung für fremde Werbezwecke ist davon nicht umfasst.
8.3 Die Rechte zur laufenden öffentlichen Profilverwendung enden mit der wirksamen Entfernung beziehungsweise dem Ende des jeweiligen Nutzungszwecks. Eine ausdrücklich gesondert erteilte Referenzfreigabe nach Anlage 4 ist davon zu unterscheiden; ihr Umfang und ihre gesetzlichen Grenzen bleiben maßgeblich. Erforderliche nicht öffentliche Nachweise und gesetzlich zulässige Aufbewahrungen bleiben getrennt. Gesetzliche Pflichten gegenüber Empfängern und Suchdiensten bleiben unberührt.
8.4 Moin.Business kann geeignete KI-Werkzeuge bei Entwurf und Aufbereitung einsetzen. Vereinbarte menschliche Prüfung, Vertraulichkeit und gesetzliche Transparenzpflichten bleiben bestehen. KI-generierte Illustrationen dürfen nicht als tatsächliche Aufnahme eines Unternehmens oder einer Person ausgegeben werden. Ein exklusives Urheberrecht an rein KI-generierten Bestandteilen wird nicht zugesagt.
8.5 Die werbliche Nutzung von Unternehmensname, Logo, Profilansichten oder weiterem Material als Referenz setzt eine gesonderte Erklärung nach Anlage 4 voraus. Diese ist weder Teil einer stillschweigenden AGB-Annahme noch eine Einwilligung in Werbenachrichten an den Kunden. Die vorliegenden Bedingungen enthalten auch keine pauschale Erlaubnis zur Nutzung vertraulicher Kundendaten oder Personenmaterialien für das Training allgemein zugänglicher KI-Modelle.
9. Inhalte Dritter, Hinweise und Moderation
9.1 Für unverändert übermittelte Inhalte ist zunächst der jeweilige Absender für seine Angaben und Rechte verantwortlich. Moin.Business bleibt für eigene Inhalte, eigene Bearbeitungen und die gesetzlich zugewiesenen Prüf-, Reaktions- und Entfernungspflichten verantwortlich. Eine umfassende Freistellung von gesetzlichen Pflichten oder Ansprüchen Dritter wird nicht vereinbart.
9.2 Hinweise auf rechtswidrige Inhalte können elektronisch an info@moin.business gerichtet werden. Hilfreich sind die genaue URL, die betroffene Stelle, eine nachvollziehbare Begründung und gegebenenfalls Nachweise. Bei einer förmlichen Meldung sind außerdem die gesetzlich vorgesehenen Kontaktangaben und die Erklärung erforderlich, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind. Gesetzlich anerkannte Ausnahmen bleiben berücksichtigt. Auch unvollständige Hinweise werden nicht allein wegen ihrer Form unbeachtet gelassen.
9.3 Moin.Business prüft hinreichend konkrete Hinweise ohne unangemessene Verzögerung. Bei hinreichendem Verdacht kann der betroffene Inhalt zunächst eingeschränkt werden. Bei der Maßnahme werden Dringlichkeit, Schwere, Umfang, Wiederholung, die Interessen der Beteiligten und mildere geeignete Mittel berücksichtigt.
9.4 Mögliche Maßnahmen sind eine Rückfrage, Korrekturanforderung, Kennzeichnung, Nichtveröffentlichung, vorübergehende Sperrung oder Entfernung des betroffenen Inhalts. Eine umfassende Kontosperrung oder Vertragsbeendigung setzt entsprechend gewichtige Gründe voraus. Schlechte Bewertungen der Plattform oder eine rechtmäßig erhobene Beschwerde sind für sich kein Sperrgrund.
9.5 Betroffene erhalten die gesetzlich erforderlichen Informationen zu Gründen, Umfang und Rechtsbehelfen. Eine Überprüfung kann kostenfrei unter info@moin.business verlangt werden und wird durch eine zuständige Person bearbeitet. Gesetzliche Beschwerde-, Schlichtungs- und Gerichtswege werden dadurch nicht ersetzt. Die konkrete technische Moderation und etwaige automatisierte Prüfungen werden in den gesonderten Plattforminformationen erläutert.
10. Verfügbarkeit und Leistungsstörungen
10.1 Moin.Business stellt die vereinbarten Plattformfunktionen im Rahmen eines ordnungsgemäß organisierten Betriebs bereit. Eine ununterbrochene Erreichbarkeit zu jeder Sekunde oder eine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Planbare Wartungen sollen möglichst wenig beeinträchtigen; absehbare erhebliche Einschränkungen werden nach Möglichkeit angekündigt.
10.2 Störungen im eigenen Verantwortungsbereich werden nach Dringlichkeit bearbeitet. Der Kunde soll erkennbare Störungen mit den für die Prüfung erforderlichen Angaben melden. Allein eine verspätete Meldung lässt gesetzliche Rechte nicht pauschal entfallen.
10.3 Die Nutzung externer Such-, Karten-, Video-, E-Mail- oder Werbedienste kann deren technische Verfügbarkeit und zulässige Freigaben voraussetzen. Moin.Business schuldet keinen Einfluss auf eigenständige Entscheidungen dieser Dienste, bleibt aber für die ordnungsgemäße Erfüllung eigener Aufgaben und die gesetzlich zuzurechnende Tätigkeit seiner Erfüllungsgehilfen verantwortlich.
10.4 Bei länger andauernden wesentlichen Einschränkungen gelten die gesetzlichen und ausdrücklich vereinbarten Rechte. Wartung, höhere Gewalt oder die Einschaltung eines Dienstleisters begründen keinen pauschalen Ausschluss sämtlicher Minderungs-, Rücktritts-, Kündigungs- oder Erstattungsrechte.
11. Vergütung, Rechnungen und zusätzliche Kosten
11.1 Es gelten die im Auftrag festgehaltenen Preise in Euro. Die vereinbarten Beträge sind Entgelte ohne Umsatzsteuer; gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer kommt hinzu. Soweit die konkrete Leistung nach § 19 UStG steuerfrei ist, wird keine Umsatzsteuer berechnet oder gesondert ausgewiesen. Nach dem Stand bei Erstellung dieser Fassung am 7. September 2026 wendet der Anbieter die Kleinunternehmerregelung an und plant ab dem 1. Januar 2027 die Regelbesteuerung. Maßgeblich bleiben die tatsächliche gesetzliche Steuerpflicht, der anwendbare Steuersatz und der steuerliche Leistungszeitpunkt, nicht allein das Rechnungs- oder Zahlungsdatum. Das Angebot stellt die Steuerbehandlung und bei jahresübergreifenden Leistungen den möglichen Übergangsfall ausdrücklich dar; erforderliche Rechnungsberichtigungen folgen den gesetzlichen Vorgaben. Vereinbarte Nettobeträge ändern sich dadurch nicht. Eine zusätzliche Steuer ist nur geschuldet, soweit sie rechtlich anfällt und der Anbieter sie ordnungsgemäß abrechnet.
11.2 Die Rechnung über die Erstvergütung beziehungsweise die jeweilige Jahresvergütung wird zu Beginn des zugehörigen zwölfmonatigen Profilzeitraums gestellt. Die Zahlung erfolgt jährlich im Voraus, sofern nichts anderes vereinbart ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungszugang. Die reguläre Erstvergütung umfasst den vereinbarten Profilaufbau und die ersten zwölf Monate Premium. Bei einer Verlängerung wird nur das vereinbarte Verlängerungsentgelt berechnet; der Profilaufbau wird nicht erneut berechnet.
11.3 Rechnungen werden über das eingesetzte Rechnungsprogramm in einer gesetzlich zulässigen elektronischen Form an den vereinbarten Empfangsweg übermittelt; der Kunde stimmt dem zu, soweit seine Zustimmung erforderlich ist. Diese Bedingungen begründen kein Lastschriftmandat. Für separat vereinbarte Medienproduktionen können ausdrücklich vereinbarte Abschläge oder ein anderer Zahlungsplan gelten. Bereits berechnete Anteile und Abschläge werden angerechnet und nicht doppelt belastet.
11.4 Anzeigenbudgets, externe Veröffentlichungsgebühren, Reise- und Übernachtungskosten, Stocklizenzen, zusätzliche Fassungen oder eine über den Auftrag hinausgehende Betreuung sind nur zu vergüten, wenn hierfür eine vorherige Vereinbarung oder ein gesetzlicher Anspruch besteht. Zusätzliche Arbeit wird nicht allein durch die Anzeige einer weiteren Funktion kostenpflichtig.
11.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Eine angemessene Leistungszurückhaltung oder außerordentliche Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und erfordert gegebenenfalls eine vorherige Fristsetzung oder Abmahnung. Offene Forderungen werden nicht durch eine automatische Vertragsstrafe in Höhe eines weiteren Jahresbeitrags erhöht.
11.6 Neue Listenpreise wirken nicht rückwirkend auf angenommene Aufträge. Änderungen des vereinbarten Verlängerungspreises bedürfen einer wirksamen Vereinbarung für einen künftigen Zeitraum. Eine gewöhnliche Verlängerung allein ersetzt diese Preisvereinbarung nicht.
12. Beginn, Laufzeit und Verlängerung der Profilpakete
12.1 Der Vertragsschluss und die vorbereitende Profilerstellung sind vom Beginn des bezahlten Profilzeitraums zu unterscheiden. Dieser beginnt mit der erstmaligen vereinbarten Freischaltung des betreuten Premium-Profils, soweit im Auftrag kein anderer eindeutiger Beginn vereinbart ist. Das vorbereitende Unternehmensgespräch und die Profilerstellung erfolgen auf Grundlage des bereits angenommenen Auftrags; die Erstvergütung wird nach Ziffer 11.2 zum Start des Profilzeitraums berechnet. Eine hiervon abweichende Vorauszahlung vor Beginn muss gesondert vereinbart werden.
12.2 Beginn und Ende des Profilzeitraums werden in Textform bestätigt. Ein unverbindlicher Entwurf, eine bloße Anfrage oder ein schon zuvor bestehender Basiseintrag setzt diesen bezahlten Zeitraum nicht in Gang. Ein abweichender Beginn bei fehlender Mitwirkung darf nicht erst nachträglich einseitig festgesetzt werden.
12.3 Kostenpflichtige Profilverträge laufen zunächst zwölf Monate. Sie verlängern sich anschließend jeweils um weitere zwölf Monate, wenn sie nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraums gekündigt werden. Die Kündigung kann bereits während der laufenden Vertragszeit erklärt werden. Maßgeblich ist ihr rechtzeitiger Zugang, nicht das Absendedatum. Der Verlängerungspreis beträgt nach Anlage 1 290 Euro zuzüglich einer gegebenenfalls gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer je Vertragsjahr, soweit im Einzelauftrag keine andere ausdrückliche Bestands- oder Sondervereinbarung getroffen wurde.
12.4 Die wirksam vereinbarte Verlängerung hängt nicht davon ab, ob die Folgerechnung bereits bezahlt ist. Eine unterbliebene Zahlung ist keine Kündigung. Sie bewirkt andererseits keine zusätzliche Laufzeit außerhalb der vereinbarten Verlängerungsregel. Gesetzliche Rechte bei Zahlungsverzug bleiben bestehen.
12.5 Einmalige Medienproduktionen und separat gebuchte Einzelveröffentlichungen verlängern sich nicht automatisch. Bei einem Firmenporträt betrifft die jährliche Verlängerung ausschließlich die Profilbereitstellung und die enthaltene Profilbetreuung, einschließlich der in Anlage 1 beschriebenen jährlichen Kontingente. Ein neuer Dreh und neue Endmedien sind nicht enthalten. Gesonderte Leistungen unter JUSTUS.marketing richten sich nach ihrem eigenen Auftrag, nicht nach der Verlängerung des Moin.Business-Profils.
13. Kündigung und vorzeitige Beendigung
13.1 Eine ordentliche Kündigung ist in Textform möglich, insbesondere per E-Mail an info@moin.business. Ein bestimmtes Formular, ein Telefonat oder ein zusätzliches Kundengespräch ist nicht Voraussetzung. Bei zweifelhafter Identität darf ein verhältnismäßiger Berechtigungsnachweis verlangt werden.
13.2 Moin.Business bestätigt den Eingang und den Beendigungszeitpunkt in Textform. Die Wirksamkeit der Kündigung hängt nicht von einer nachträglichen Bestätigung oder deren rechtzeitiger Bearbeitung durch Moin.Business ab. Eine nicht fristgerechte Kündigung wird zum nächstmöglichen Beendigungszeitpunkt berücksichtigt.
13.3 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Bei einer Pflichtverletzung werden die gesetzlichen Anforderungen an Fristsetzung, Abmahnung und Zumutbarkeit beachtet. Bei einer Beendigung durch Moin.Business gelten zusätzlich anwendbare gesetzliche Begründungs- und Mitteilungsfristen.
13.4 Für noch nicht vollendete Werkleistungen, insbesondere entsprechend vereinbarte Film-, Foto- oder Texterstellungen, bleiben die gesetzlichen Kündigungsrechte des Bestellers bestehen. Die Abrechnung berücksichtigt erbrachte Leistungen sowie bei nicht erbrachten Leistungen die gesetzlich vorgesehenen Abzüge für ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb. Eine pauschale Pflicht zur Zahlung von 100 Prozent aller noch nicht erbrachten Produktionsleistungen wird nicht vereinbart.
13.5 Der Wegfall einer Veröffentlichung, für den Moin.Business verantwortlich ist, wird nicht wie eine freiwillige Nichtnutzung durch den Kunden behandelt. Gesetzliche Erstattungsansprüche und Rechte wegen einer Pflichtverletzung bleiben unberührt.
14. Kostenfreie Profilentfernung bei fortbestehender Jahresbindung
14.1 Die öffentliche Ausblendung oder Entfernung eines eigenen Unternehmensprofils kann jederzeit kostenfrei über info@moin.business beantragt werden. Nach Klärung einer gegebenenfalls erforderlichen Berechtigung setzt Moin.Business die Entfernung ohne unangemessene Verzögerung um. Die Entfernung wird nicht von der Begleichung offener Rechnungen abhängig gemacht.
14.2 Bei einem kostenpflichtigen Profil wird der Wunsch nach vollständiger Entfernung zugleich als ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Vertragsende behandelt, soweit der Kunde nicht ausdrücklich nur eine vorübergehende Ausblendung verlangt. Moin.Business teilt den Beendigungszeitpunkt und etwaige noch bestehende Entgeltpflichten klar mit.
14.3 Eine auf Wunsch des Kunden erfolgende Ausblendung oder Entfernung allein hebt den laufenden Jahresvertrag und die bis zum nächstmöglichen Vertragsende wirksam entstandenen Entgeltpflichten nicht auf; allein hieraus entsteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung. Bei nach Ablauf der Kündigungsfrist zugegangenem Entfernungswunsch kann dies auch den bereits nach der Verlängerungsregel gebundenen weiteren Jahreszeitraum betreffen. Eine Löschgebühr oder Vertragsstrafe wird nicht erhoben. Gesetzliche Rechte auf vorzeitige Beendigung, Anrechnung ersparter Aufwendungen oder anderweitigen Erwerbs, Erstattung, Schadensersatz und Datenschutz bleiben unberührt; insbesondere gilt Ziffer 13.4 für Werkleistungen. Bereits wirksam eingetretene Verlängerungen werden nicht allein durch den Entfernungswunsch rückwirkend aufgehoben.
14.4 Die Entfernung umfasst die eigene öffentliche Profildarstellung und die vom Profil abhängigen Ausspielungen in Suche, Karte und Übersichten. Kundenbezogene Stellen, Unternehmensmeldungen und Medien werden entsprechend ihrer Rechtsgrundlage und dem erklärten Wunsch mitgeprüft. Unabhängige journalistisch-redaktionelle Beiträge werden nicht allein durch das Ende eines Profilvertrags automatisch rechtswidrig; auf sie bezogene Berichtigungs- oder Entfernungsansprüche werden gesondert geprüft.
14.5 Eine öffentliche Entfernung ist von der vollständigen Löschung interner Daten zu unterscheiden. Vertrags- und Rechnungsnachweise dürfen oder müssen im gesetzlich zulässigen Umfang aufbewahrt werden. Nicht mehr erforderliche Daten werden gelöscht. Ein erforderlicher minimaler Sperrvermerk kann verhindern, dass ein entferntes Profil bei einem späteren Import erneut angelegt oder eine untersagte Werbeansprache wieder aufgenommen wird.
14.6 Moin.Business kann die sofortige Entfernung aller Kopien, Suchergebnisse oder Verarbeitungen bei unabhängigen Dritten nicht gewährleisten. Gesetzlich erforderliche und angemessene Maßnahmen zur Information von Empfängern und zur Aktualisierung eigener technischer Signale werden ergriffen. Backups werden nicht für eine erneute öffentliche Ausspielung entgegen einem wirksamen Entfernungswunsch verwendet.
14.7 Bei einem normalen Vertragsende ohne Wunsch nach vollständiger Entfernung dürfen zusätzliche Premium-Inhalte nicht ohne passende Rechtsgrundlage weiter öffentlich genutzt werden. Ein Basiseintrag kann nur auf einer fortbestehenden zulässigen Grundlage verbleiben. Bereits eingeräumte Nutzungsrechte des Kunden an vollständig bezahlten Endmedien richten sich nach Anlage 2 und enden nicht automatisch mit dem Profilvertrag. Eine gesonderte Referenzfreigabe richtet sich nach Anlage 4; ein ausdrücklich auch auf Referenzwerbung gerichtetes Entfernungsbegehren wird entsprechend mitgeprüft.
15. Mängel, Änderungen und Abnahme von Arbeitsergebnissen
15.1 Vereinbarte Arbeitsergebnisse müssen dem Auftrag entsprechen. Der Kunde teilt erkennbare Abweichungen möglichst konkret mit. Soweit gesetzlich eine Gelegenheit zur Nacherfüllung erforderlich ist, wird diese eingeräumt. Gesetzliche Mängelrechte und Beweislastregeln werden durch diese Bedingungen nicht pauschal ausgeschlossen oder verkürzt.
15.2 Soweit eine Werkleistung vorliegt, erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Eine gesonderte Fristsetzung zur Abnahme muss sich auf das tatsächlich fertiggestellte Werk beziehen. Die Veröffentlichung eines Profils oder der Ablauf einer allgemeinen Feedbackfrist gilt nicht automatisch als Abnahme sämtlicher anderer Leistungen.
15.3 Vereinbarte Korrekturrunden betreffen gestalterische oder redaktionelle Wünsche innerhalb des beauftragten Konzepts. Die Beseitigung von Mängeln verbraucht diese Korrekturrunden nicht. Ein neues Konzept, zusätzliche Drehorte, neue Aussagen nach Freigabe oder zusätzliche Ausgabeformate können eine Mehrleistung darstellen und werden vor Ausführung vereinbart.
16. Haftung und Freistellung
16.1 Moin.Business haftet nach den gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei übernommenen Garantien im Umfang der Garantie sowie in den Fällen einer sonstigen zwingenden gesetzlichen Haftung.
16.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Moin.Business im Übrigen für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für die einfach fahrlässige Verletzung anderer Pflichten ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
16.3 Die vorstehenden Beschränkungen gelten entsprechend zugunsten gesetzlicher Vertreter, Beschäftigter und Erfüllungsgehilfen. Zwingende Datenschutzansprüche sowie gesetzliche Unterlassungs-, Beseitigungs- und Betroffenenrechte werden nicht ausgeschlossen. Eine pauschale Begrenzung jedes Schadens auf den jeweiligen Jahrespreis wird nicht vereinbart.
16.4 Verletzt der Kunde schuldhaft seine Pflichten zu bereitgestellten Inhalten oder Nutzungsrechten und wird Moin.Business deshalb berechtigt von einem Dritten in Anspruch genommen, hat der Kunde die hierdurch verursachten erforderlichen Kosten und Schäden nach den gesetzlichen Grundsätzen zu tragen. Dies gilt nicht, soweit Moin.Business den Verstoß selbst zu vertreten hat. Eine Mitverantwortung wird berücksichtigt.
16.5 Moin.Business informiert den Kunden über die Inanspruchnahme und ermöglicht eine angemessene Mitwirkung an der Rechtsverteidigung. Anerkenntnisse und Vergleiche zu seinen Lasten werden nicht ohne Abstimmung vorgenommen, sofern nicht eine unaufschiebbare angemessene Maßnahme erforderlich ist. Ein pauschales Einstehen für jeden unbegründeten Anspruch allein auf erstes Anfordern wird nicht vereinbart.
17. Vertraulichkeit und personenbezogene Daten
17.1 Beide Parteien behandeln erkennbar vertrauliche geschäftliche Informationen vertraulich und verwenden sie nur für zulässige Vertragszwecke. Gesetzlich erforderliche Offenlegungen und die notwendige Einbindung zur Vertraulichkeit verpflichteter Dienstleister bleiben möglich. Ein öffentliches Profil wird nur mit den dafür bestimmten Angaben erstellt.
17.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach dem geltenden Recht und der gesonderten Datenschutzerklärung. Diese Bedingungen enthalten keine pauschale Einwilligung in Werbung, Analyse, externe Medien oder die Veröffentlichung von Beschäftigtendaten.
17.3 Ob eine Auftragsverarbeitung, gemeinsame Verantwortlichkeit oder getrennte Verantwortlichkeit vorliegt, hängt von der tatsächlichen Leistung ab. Soweit erforderlich, wird vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung geschlossen. Bei reiner Weiterleitung einer Profilanfrage erhalten andere Unternehmen nicht ohne Rechtsgrundlage dieselben Kontaktdaten.
17.4 Der Kunde kann seine bereitgestellten Inhalte und die für ihn bestimmten Vertragsunterlagen in angemessenem Umfang anfordern. Interne Sicherheitsinformationen, fremde personenbezogene Daten, Quellcode und fremde Geschäftsgeheimnisse gehören nicht zu diesem vertraglichen Herausgabeumfang. Gesetzliche Auskunfts- und Datenzugangsrechte bleiben bestehen.
18. Änderungen der Bedingungen und Bestandsverträge
18.1 Diese Fassung ändert keinen bestehenden Vertrag allein durch ihre Veröffentlichung. Für angenommene Altangebote bleiben die vereinbarten Preise, Laufzeiten, Leistungsumfänge und einbezogenen Vertragsfassungen maßgeblich, soweit keine wirksame spätere Änderung vereinbart wird.
18.2 Vertragsänderungen erfolgen durch wirksame Vereinbarung. Das bloße Schweigen auf neue Bedingungen oder die weitere Nutzung der Plattform gilt nach diesen Bedingungen nicht als Zustimmung zu einer höheren Vergütung oder einer wesentlichen Leistungskürzung.
18.3 Soweit gesetzliche Plattformvorschriften zusätzliche Vorankündigungen, Begründungen, Datenzugänge oder Beschwerdeverfahren verlangen, werden diese eingehalten. Sie werden nicht durch kürzere Fristen aus einem Einzelangebot unterschritten. Die zugehörigen Plattforminformationen müssen den tatsächlichen Betrieb wiedergeben.
19. Kein allgemeines Verbraucherwiderrufsrecht und Schlussbestimmungen
19.1 Für echte Geschäftskundenverträge dieser Art besteht kein allgemeines fernabsatzrechtliches Verbraucherwiderrufsrecht. Diese Feststellung schließt gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs-, Anfechtungs- oder Mängelrechte nicht aus und lässt tatsächlich anwendbaren zwingenden Verbraucherschutz unberührt.
19.2 Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender gesetzlicher Regelungen. Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Eine abweichende Gerichtsstandsvereinbarung bedarf der gesetzlichen Voraussetzungen; die bloße Unternehmereigenschaft eines Kunden genügt hierfür nicht in jedem Fall.
19.3 Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 306 BGB. Eine unwirksame Regelung wird nicht automatisch durch die wirtschaftlich weitestgehende noch zulässige Belastung ersetzt. Individuelle Vereinbarungen behalten ihren gesetzlichen Vorrang.
Anlage 1. Profilangebote, Preise und Leistungskontingente
Diese Anlage beschreibt den vereinbarten Leistungsumfang neuer Aufträge, die ausdrücklich auf Fassung v0.2 Bezug nehmen. Individuelle Abweichungen werden im Einzelangebot aufgeführt. Die nachfolgenden Kontingente gelten nicht rückwirkend für anders vereinbarte Bestandsverträge.
Die Beträge verstehen sich ohne Umsatzsteuer. Soweit die konkrete Leistung nach § 19 UStG steuerfrei ist, entspricht der Betrag dem Zahlbetrag. Bei steuerpflichtigen Leistungen kommt die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer hinzu. Bei Anwendung des derzeitigen Regelsteuersatzes von 19 Prozent ergeben beispielsweise 490 Euro einen Zahlbetrag von 583,10 Euro und 290 Euro einen Zahlbetrag von 345,10 Euro. Übergangs- und Sonderfälle richten sich nach Ziffer 11.1. Der Aktionspreis ist kein dauerhaft reduzierter Verlängerungspreis.
- Kostenloser Basiseintrag
- Erstaufbau und erster Zeitraum: 0 Euro; keine kostenpflichtige BetreuungWeitere zwölf Monate: Keine automatische Kostenpflicht
- Betreutes Premium-Profil
- Erstaufbau und erster Zeitraum: 490 Euro einschließlich gemeinsamer Erstellung und zwölf Monaten PremiumWeitere zwölf Monate: 290 Euro
- Gründungspartner-Kondition
- Erstaufbau und erster Zeitraum: 150 Euro einschließlich gemeinsamer Erstellung und zwölf Monaten PremiumWeitere zwölf Monate: 290 Euro
- Firmenporträt mit Video
- Erstaufbau und erster Zeitraum: Individuelles Gesamtangebot einschließlich zwölf Monaten PremiumWeitere zwölf Monate: 290 Euro; keine erneute Medienproduktion
Anlage 1: 1. Kostenloser Basiseintrag
Enthalten sind die freigegebenen grundlegenden Unternehmens- und Kontaktdaten, eine einfache Beschreibung, ein zulässiges Logo und die sachliche Zuordnung im bestehenden Verzeichnis. Ein Titelbild, ausführliche Leistungskarten, Bildergalerie, Stellen, Unternehmensmeldungen, individuelle SEO-Bearbeitung, das Plattform-Anfrageformular und ein Jahresbericht gehören nicht zu diesem Paket. Der Basiseintrag wird nicht allein durch zusätzliche Interessenten oder eine Datenkorrektur kostenpflichtig.
Anlage 1: 2. Erstaufbau und persönliche Betreuung
Der Erstaufbau des betreuten Premium-Profils umfasst ein Unternehmensgespräch von bis zu 45 Minuten, die Analyse der vereinbarten Leistungen und Zielgruppen, die darauf abgestimmten Profiltexte und ihre Struktur, die Zuordnung geeigneter vorhandener freigegebener Medien, eine gebündelte redaktionelle Korrekturrunde innerhalb des abgestimmten Erstkonzepts sowie die Veröffentlichung nach Freigabe. Tatsachen, Referenzen und Nachweise müssen belegbar sein; fehlende Inhalte werden nicht erfunden, um technische Höchstzahlen auszuschöpfen.
Zusätzlich stehen ab Beginn jedes Profilvertragsjahres insgesamt 60 Minuten für persönliche Gespräche und redaktionelle Änderungswünsche am Profil zur Verfügung. Diese Zeit ist ein gemeinsames Kontingent, kein Zeitanspruch je Modul oder je Gespräch. Zwei Gespräche mit je 30 Minuten schöpfen es vollständig aus. Moin.Business dokumentiert verbrauchte Zeit und weist vor einer absehbaren Überschreitung auf den Restumfang und eine erforderliche Zusatzvereinbarung hin. Eine Mehrleistung wird nicht ohne vorherige Vereinbarung berechnet.
Technischer Plattformbetrieb, der vereinbarte Jahresbericht, die unten beschriebene Standardveröffentlichung der enthaltenen Meldungen und Stellen, Mängelbeseitigung und gesetzlich notwendige Reaktionen belasten das 60-Minuten-Kontingent nicht. Über den Erstaufbau hinausgehende Neutexterstellung, neue Kampagnenkonzepte, zusätzliche Interviews oder umfangreiche Änderungen benötigen einen eigenen Auftrag, wenn sie nicht ausdrücklich in das verbleibende Zeitkontingent passen und dort abgestimmt werden.
Ein Vertragsjahr ist der jeweilige bestätigte zwölfmonatige Profilzeitraum, nicht das Kalenderjahr. Nicht abgerufene Betreuungszeit wird nicht ausbezahlt oder regulär ins nächste Vertragsjahr übertragen. Hat Moin.Business die rechtzeitig angeforderte Leistung pflichtwidrig nicht erbracht, bleiben Nacherfüllungs-, Erstattungs- und andere gesetzliche Rechte bestehen.
Anlage 1: 3. Profildarstellung und Bericht
Die Darstellungsgrenzen außerhalb der ausdrücklich jährlichen Kontingente beschreiben den Profilbestand, nicht jährlich neu zu produzierendes Material. Aktive Stellen aus einem Vorjahr und das Archiv älterer Meldungen werden nach Abschnitt 4 behandelt; daraus entstehen keine versteckten zusätzlichen Publikationskosten.
Zusätzlich vorgesehen sind Logo, Titelbild, freigegebene öffentliche Kontaktwege, das Plattform-Anfrageformular und die Bearbeitung profilbezogener SEO-Titel und Beschreibungen. Der private Jahresbericht beschreibt die für den abgelaufenen Profilzeitraum verfügbaren Nutzungsdaten. Nicht messbare Werte werden nicht geschätzt und als gemessene Ergebnisse ausgegeben. Eine monatliche Beratung, ein fortlaufendes Ranking-Monitoring fremder Domains oder Google-Unternehmensprofilpflege sind nicht Bestandteil des Jahrespakets.
- Leistungskarten
- Vereinbarter Darstellungsumfang: Bis zu 10
- Bilder je Leistung
- Vereinbarter Darstellungsumfang: Bis zu 4
- Galeriebilder
- Vereinbarter Darstellungsumfang: Bis zu 12
- Häufige Fragen
- Vereinbarter Darstellungsumfang: Bis zu 10
- Praxisfälle und Referenzen
- Vereinbarter Darstellungsumfang: Bis zu 6
- Nachweise und Zertifikate
- Vereinbarter Darstellungsumfang: Bis zu 12
- Team und Ansprechpartner
- Vereinbarter Darstellungsumfang: Bis zu 12; geeigneter Profiltyp und Freigaben vorausgesetzt
- Suchthemen
- Vereinbarter Darstellungsumfang: Bis zu 15
- Stellenveröffentlichungen
- Vereinbarter Darstellungsumfang: 3 erstmalige Veröffentlichungen je Vertragsjahr nach Abschnitt 4
- Unternehmensmeldungen
- Vereinbarter Darstellungsumfang: 3 erstmalige Veröffentlichungen je Vertragsjahr nach Abschnitt 4
- Veranstaltungseinträge
- Vereinbarter Darstellungsumfang: Bis zu 10; keine Veranstaltungsorganisation oder Ticketabwicklung
- Besondere Profiltypen
- Vereinbarter Darstellungsumfang: Bis zu 5 Startup-Gründer beziehungsweise 15 Organisationsmitglieder, soweit einschlägig
Anlage 1: 4. Drei Unternehmensmeldungen und drei Stellen pro Vertragsjahr
Enthaltene Arbeit. Je Vertragsjahr werden bis zu drei Unternehmensmeldungen und bis zu drei Stellenanzeigen erstmalig auf Moin.Business veröffentlicht. Der Kunde liefert dafür eine inhaltlich vollständige, veröffentlichungsreife Vorlage, notwendige Bilder beziehungsweise Rechte und die Pflichtangaben. Enthalten sind Standardformatierung, technische Einstellung, formale Veröffentlichungsprüfung und Zuordnung zum Unternehmen. Eine vollständige Neutexterstellung, ein Rechercheinterview, Übersetzungen, Fotoproduktion und rechtliche Einzelfallberatung sind nicht enthalten. Absehbar zusätzliche redaktionelle Arbeit wird vorab dem verfügbaren Betreuungskontingent oder einem gesonderten Auftrag zugeordnet.
Zählung. Ein Kontingent wird erst durch die tatsächliche erste öffentliche Veröffentlichung eines eigenständigen Inhalts verbraucht. Entwürfe, abgelehnte Vorlagen, Vorschauen und Fehlerkorrekturen durch den Betreiber verbrauchen kein Kontingent. Die zusätzliche Darstellung desselben Inhalts im Unternehmensprofil, auf der jeweiligen Übersicht und seiner Detailseite zählt zusammen als eine Veröffentlichung. Das Entfernen eines bereits veröffentlichten Inhalts gibt den verbrauchten Platz nicht wieder frei. Eine von Moin.Business zu vertretende, nicht ordnungsgemäße Veröffentlichung wird korrigiert oder ohne zusätzliche Kontingentbelastung ersetzt.
Änderungen und erneute Veröffentlichung. Kleine sachliche Aktualisierungen und die Korrektur eigener Fehler sind keine neue Erstveröffentlichung. Die Aktualisierung einer noch bestehenden Stelle, etwa des Bewerbungswegs, Gehalts oder Enddatums, ist keine neue Stelle. Ein neuer redaktioneller Beitrag, der Austausch gegen eine andere Position oder eine neue Rekrutierung nach Abschluss der vorherigen Ausschreibung zählt dagegen als neuer Inhalt. Eine rein technische Wiederherstellung nach Fehlbedienung ist keine neue Rekrutierung. Zusätzlicher Bearbeitungsaufwand richtet sich gesondert nach Abschnitt 2; eine Zählkorrektur wird nicht als zusätzliche Rechnung behandelt.
Zeitraum und Übertrag. Mit jedem neuen Vertragsjahr beginnen beide jährlichen Kontingente erneut bei drei. Nicht genutzte Veröffentlichungen verfallen zum Periodenende ohne Auszahlung oder regulären Übertrag. Ein laufendes Vertragsjahr wird durch eine nachträgliche Inhaltsänderung nicht neu gestartet. Rechte wegen rechtzeitig beauftragter, von Moin.Business pflichtwidrig nicht erbrachter Veröffentlichungen bleiben erhalten. Stellen- und Meldungskontingente sind nicht automatisch miteinander verrechenbar.
Laufzeit der Inhalte. Stellen bleiben bis zum angegebenen Ablauf, ihrer Besetzung, ihrem Rückzug oder dem Ende der entsprechenden Profilberechtigung aktiv. Sie dürfen nur für tatsächlich noch offene Positionen verlängert werden. Eine neue Vertragsperiode allein beendet eine noch aktuelle Stelle nicht und zählt deren Fortbestand nicht als neue Veröffentlichung. Ältere Unternehmensmeldungen dürfen während des Profilvertrags als datiertes Archiv zugänglich bleiben; ihr Fortbestand verbraucht kein neues Jahreskontingent. Ein dauerhafter Archivbetrieb über das Vertragsende hinaus ist nicht geschuldet. Rechte auf Entfernung und die Regelungen zu unabhängigen redaktionellen Beiträgen bleiben unberührt.
Mehrbedarf. Weitere Veröffentlichungen und redaktionelle Zusatzleistungen setzen ein angenommenes Einzelangebot voraus. Es gibt keinen automatischen Aufpreis beim Speichern eines Entwurfs oder beim Erreichen eines Kontingents. Ein Zusatzauftrag zur Veröffentlichung eines weiteren Kundenartikels ist von einer individuell angebotenen Texterstellung unter JUSTUS.marketing zu unterscheiden.
Anlage 1: 5. Gründungspartner-Kondition
Der Preis von 150 Euro gilt für insgesamt höchstens 100 qualifizierte Erstaufträge zum betreuten Premium-Profil und nur für innerhalb der Aktion verbindlich vereinbarte Aufträge. Die Aktion endet spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2026 in der Zeitzone Europe/Berlin; ist das Gesamtkontingent vorher vergeben, endet sie früher. Bereits vergebene Gründungspartner-Plätze früherer Aktionsfassungen werden auf die 100 Plätze angerechnet. Ihre ursprünglichen Vertragskonditionen werden dadurch nicht geändert.
Für neue Aktionsangebote wird ein bestimmter Platz innerhalb des verbleibenden Kontingents bis zum angegebenen Annahmeende reserviert. Die Reservierung endet spätestens mit dem Aktionsschluss. Erst die rechtzeitige verbindliche Annahme des konkreten Angebots samt vereinbarter Referenzfreigabe vergibt den Platz. Eine unverbindliche Anfrage oder ein QR-Aufruf sichert keinen Aktionspreis. Die Rechnung wird entsprechend Teil A zu Beginn des Profilzeitraums gestellt; eine spätere Freischaltung allein lässt den vorher wirksam vereinbarten Aktionspreis nicht entfallen. Wird ein Vertrag wirksam aufgehoben, kann ein Platz nur innerhalb der noch laufenden Aktion erneut vergeben werden. Ausbleibende Zahlung allein erzeugt keinen neuen Vertrag und keine nachträgliche Preisänderung.
Nach Ende der Aktion kostet der Erstaufbau für neue Aufträge regulär 490 Euro einschließlich zwölf Monaten Premium. Bereits abgeschlossene Aktionsaufträge verlängern sich dagegen zum vereinbarten Jahrespreis von 290 Euro und nicht nochmals zu 490 Euro. Die enthaltenen Profilfunktionen und jährlichen Kontingente sind bei der Gründungspartner-Kondition dieselben wie beim regulären betreuten Premium-Profil.
Voraussetzung des Aktionsangebots ist eine gesondert dokumentierte unternehmensbezogene Referenzfreigabe für Name, Logo und ausgewählte Profilansichten nach Anlage 4. Die weitergehende Freigabe von Personenbildern, persönlichen Aussagen, zusätzlichen Filmen oder Kennzahlen ist keine Pflicht für den Aktionspreis. Das reguläre Paket bleibt ohne Referenzfreigabe erhältlich. Zwingende Rechte, insbesondere ein gesetzlicher Widerruf einer personenbezogenen Einwilligung, werden nicht durch eine nachträgliche Rückforderung des Rabatts sanktioniert.
Das Gesamtpaket Firmenporträt mit Video ist nicht mit dem Aktionspreis kombinierbar. Ein späterer eigener Videoauftrag zu einem bestehenden Profil wird separat angeboten; ein bereits bezahlter Profilzeitraum darf nicht doppelt abgerechnet werden.
Anlage 1: 6. Bestehende Verträge
Ehemalige Self-Service-, Pro-, Premium-Connect- und sonstige Altangebote werden durch diese Fassung nicht neu eingeführt. Angenommene Altverträge bleiben nach ihrer vereinbarten Fassung bestehen. Weder die Umstellung von 149 auf 150 Euro noch die neuen jährlichen Kontingente oder die Referenzfreigabe werden rückwirkend eingespielt. Vor Änderungen ist der gespeicherte Preis-, Laufzeit-, Leistungs- und Zustimmungsnachweis des jeweiligen Vertrags maßgeblich.
Anlage 2. Firmenporträts, Videos und Fotos
Diese besonderen Bedingungen gelten für ausdrücklich bei Moin.Business beauftragte Firmenporträts und Medienproduktionen. Eigenständige Aufträge unter JUSTUS.marketing sind nach Anlage 3 getrennt zu vereinbaren. Der individuelle Auftrag bestimmt Preis, Drehort, Zeitumfang, geplante Endlänge, Anzahl und Format der Endfassungen, Bilder, Untertitel, Sprachversionen, Nutzungsumfang, Termine und Korrekturrunden. Fehlende Angaben werden vor der verbindlichen Beauftragung ergänzt; aus Beispielen auf der Website entstehen keine unbegrenzten Produktionspflichten.
Anlage 2: 1. Vorbereitung und Produktion
Moin.Business übernimmt die vereinbarte Konzeption und Produktion. Der Kunde organisiert die vereinbarten betrieblichen Ansprechpartner, den erforderlichen Zugang und von ihm einzuholende Standort- und Personenfreigaben. Moin.Business bleibt für die eigenen Produktionsmittel, die gesetzlich erforderlichen eigenen Qualifikationen und die von ihm zu beschaffenden Rechte verantwortlich. Sicherheits- oder Flugpflichten des ausführenden Produzenten werden nicht pauschal auf den Kunden übertragen.
Drohnenaufnahmen, Luftbilder, zusätzliche Drehorte, Moderation, Sprecher, Animation, Styling, weitere Sprachen, Reise- und Fremdkosten sind nur enthalten, wenn sie im Angebot aufgeführt sind. Rechtlich oder sicherheitsbedingt unzulässige Aufnahmen werden nicht durchgeführt. Eine geeignete Alternative, Terminverlegung und gegebenenfalls Kostenfolgen werden abgestimmt. Witterung ist kein pauschaler Grund für die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen ohne Prüfung der vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen.
Anlage 2: 2. Änderungen, Lieferung und Abnahme
Der Auftrag benennt die Zahl der gebündelten Korrekturrunden. Mängelbeseitigung zählt nicht als zusätzliche kreative Korrekturrunde. Neue Inhalte, eine grundlegende Konzeptänderung nach Freigabe oder zusätzliche Drehs bedürfen einer ergänzenden Beauftragung. Die fertigen Fassungen werden auf dem vereinbarten Weg zur Abnahme und zur gesonderten Veröffentlichungsfreigabe bereitgestellt.
Eine Stornierung wird nach der tatsächlichen Vertragsart und den gesetzlichen Regeln abgerechnet. Bereits nutzbare Teilleistungen, ersparte Kosten und anderweitige Auslastung werden berücksichtigt. Nicht rückholbare Fremdkosten dürfen nicht doppelt oder ohne vertragliche Grundlage berechnet werden. Eine pauschale automatische Vollvergütung bei jeder Terminabsage ist nicht vereinbart.
Anlage 2: 3. Nutzungsrechte und Fremdlizenzen
Nach vollständiger Zahlung der betreffenden Medienleistung erhält der Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte an den gelieferten Endfassungen. Als Ausgangspunkt für das individuelle Angebot sind nicht ausschließliche Rechte für die eigene Unternehmenswebsite, eigene soziale Kanäle, Recruiting, Messepräsentation und eigene Werbung vorgesehen. Räumliche und zeitliche Grenzen sowie Einschränkungen von Musik-, Stock- oder sonstigen Fremdlizenzen werden vor der Beauftragung ausdrücklich ausgewiesen.
Die Bearbeitung durch beauftragte Dienstleister zur eigenen Nutzung des Kunden, etwa zulässige Formatanpassungen oder Untertitel, wird im Angebot mitgeregelt. Ein Weiterverkauf als eigenständiges Medien- oder Stockprodukt, eine Nutzung für andere Unternehmen und die Übergabe offener Projekt- oder Rohdateien sind ohne gesonderte Vereinbarung nicht enthalten. Unverzichtbare Urheberpersönlichkeitsrechte und benannte Lizenzbedingungen bleiben bestehen.
Die zulässige Weiternutzung vollständig bezahlter Endmedien endet nicht automatisch mit der Kündigung des Moin.Business-Profils. Eine Veröffentlichung durch Moin.Business außerhalb der beauftragten Kanäle, insbesondere als eigene Filmreferenz, benötigt eine gesonderte Grundlage. Beschäftigten- und sonstige Personenfreigaben sind unabhängig von einer Firmenfreigabe zu prüfen.
Anlage 2: 4. Speicherung und Übergabe
Dateiformate, Bereitstellungsweg und Bereitstellungsdauer werden im Angebot festgelegt. Der Kunde erhält Gelegenheit, die vereinbarten Endfassungen zu sichern. Eine dauerhafte Archivierung sämtlicher Rohaufnahmen, Projektdateien oder erneut bearbeitbarer Zwischenstände ist nicht automatisch enthalten. Löschfristen müssen mit der vereinbarten Nachbearbeitung, gesetzlichen Nachweispflichten und dem Datenschutz vereinbar sein.
Fehlende Downloadlinks nach Vertragsende dürfen nicht mit einer unbegrenzten Herausgabepflicht für nie beauftragte Rohdateien verwechselt werden. Umgekehrt beseitigt eine nicht vereinbarte interne Löschroutine keine noch bestehende vertragliche Lieferpflicht.
Anlage 3: 1. Eigenständige Angebote statt verdeckter Paketbestandteile
Über JUSTUS.marketing können insbesondere die Optimierung eines Google-Unternehmensprofils, Website-SEO, zusätzliche KI-Suchbetreuung, redaktionelle Texterstellung, PR-Konzeption, Kampagnen, zusätzliche Medien, Workshops oder laufende Marketingbetreuung gesondert angefragt werden. Die Nennung dieser Möglichkeiten begründet weder einen Leistungsanspruch aus dem Moin.Business-Profilvertrag noch einen bereits kostenpflichtigen Auftrag.
Ein allgemeiner Preis für die Google-Unternehmensprofil-Optimierung wird in diesen Bedingungen nicht festgelegt. Maßgeblich ist das jeweilige individuelle Angebot mit Leistung, Aufwand, Vergütung, Terminen, Nutzungsrechten und etwaiger Vertragslaufzeit.
Anlage 3: 2. Vertragspartner, Beauftragung und Kontozugriff
Soweit beide Angebote von Justus Kornath erbracht werden, handelt es sich nicht um zwei rechtlich getrennte Unternehmen. Der zusätzliche Auftrag wird unter der Geschäftsbezeichnung JUSTUS.marketing in eigenen Angebots- und Vertragsunterlagen festgehalten. Ein allgemeiner Hinweis in den Moin.Business-AGB ersetzt weder diese Beauftragung noch die gesonderte Einbeziehung der hierfür vorgesehenen Bedingungen.
Zusätzliche Vergütungen, Anzeigenbudgets und fortlaufende Betreuung entstehen nur durch ausdrückliche Vereinbarung. Die jährliche Verlängerung des Moin.Business-Profils verlängert einen gesonderten JUSTUS.marketing-Auftrag nicht. Umgekehrt beendet die Kündigung des Profils einen unabhängig vereinbarten Zusatzauftrag nicht automatisch. Unnötige Doppelberechnungen derselben Arbeit oder desselben Profilzeitraums sind ausgeschlossen.
Bei Arbeiten an externen Konten werden Zugriffsrechte und Verantwortlichkeiten im Zusatzauftrag geklärt. Die Bezeichnung „Google-Unternehmensprofil-Optimierung“ verkauft die beauftragte Dienstleistung, nicht das grundsätzlich kostenlose Google-Unternehmensprofil und keine besondere Zugehörigkeit zu Google. Persönliche Passwörter sollen nicht unnötig übergeben werden; die Kundenkontrolle und notwendige Übergabe bleiben erhalten. Konkrete Platzierungen oder Entscheidungen externer Dienste werden nicht ohne tragfähige Grundlage garantiert.
Anlage 3: 3. Auf Moin.Business verbleibende Leistungen
Die in Anlage 1 enthaltenen drei Stellen- und drei Meldungsveröffentlichungen, die vereinbarte profilbezogene SEO-Arbeit und das Betreuungskontingent bleiben Leistungen des Moin.Business-Vertrags. Ein ausdrücklich über Moin.Business beauftragtes Firmenporträt richtet sich nach Anlage 2. Zusätzliche reine Plattformveröffentlichungen können in einem eigenen Moin.Business-Angebot vereinbart werden. Daraus wird keine vollständige PR-Agenturbetreuung oder externe Presseverbreitung abgeleitet.
Anlage 4. Gesonderte Referenzfreigabe für Moin.Business
Diese Freigabe wird zusätzlich und ausdrücklich für konkret bezeichnetes Material erteilt. Die AGB-Annahme allein gilt nicht als Referenzfreigabe. Persönliche Einwilligungen sind gesondert und mit passenden Datenschutzinformationen einzuholen.
Anlage 4: 2. Zweck und Nutzungsorte
Das Unternehmen gestattet Justus Kornath, das bezeichnete Material zur sachlichen Darstellung, Vermarktung und Dokumentation von Moin.Business und der im Zusammenhang mit Moin.Business erbrachten Leistungen als Referenz zu verwenden. Die Nutzung ist weltweit und ohne feste Befristung vorgesehen und kann auch nach dem Ende des Profilvertrags fortgesetzt werden, soweit die bezeichneten Rechte, erforderlichen Einwilligungen und gesetzlichen Voraussetzungen fortbestehen.
Zulässige Nutzungsorte sind Websites und Landingpages, soziale Medien und Videoportale, rechtmäßig versendete Newsletter und Vertriebsunterlagen, Onlineanzeigen, gedruckte Anzeigen und Broschüren, Präsentationen, Veranstaltungen und Messestände sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Auch eigene Kanäle von Justus Kornath und JUSTUS.marketing sind umfasst, jedoch ausschließlich, wenn die Darstellung erkennbar eine Referenz zu Moin.Business ist. Eine Verwendung als allgemeine Empfehlung für andere Produkte, Auftraggeber oder Tätigkeitsbereiche ist nicht umfasst.
Die Freigabe erfasst diese bezeichneten Nutzungsarten, nicht pauschal sämtliche unbekannten künftigen Nutzungsarten. Eine veröffentlichte Referenz muss bei beendeter Zusammenarbeit zutreffend als frühere Zusammenarbeit erkennbar sein, soweit sonst ein falscher aktueller Eindruck entstünde. Die Freigabe ist keine Aussage, dass das Unternehmen Moin.Business eine allgemeine Qualitätsgarantie oder persönliche Empfehlung erteilt.
Anlage 4: 3. Rechte, Bearbeitung und Dienstleister
Soweit das Unternehmen über die Rechte verfügt, räumt es ein einfaches, nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den bezeichneten Zweck und Umfang ohne gesondertes Lizenzentgelt ein. Die Freigabe erlaubt hierfür Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Vorführung, Einbindung in Werbemittel und technisch erforderliche Formatänderungen. Zuschnitt, Größenanpassung, Untertitelung und sinngemäße Kürzung sind gestattet, solange Inhalt und Aussage nicht verfälscht und berechtigte Interessen sowie Urheberpersönlichkeitsrechte gewahrt werden.
Beauftragte Dienstleister und die Betreiber ausdrücklich verwendeter Veröffentlichungskanäle dürfen die für diese konkrete Nutzung erforderlichen technischen Rechte erhalten. Ein freier Weiterverkauf, eine Stockvermarktung oder eine Lizenzierung für fremde Werbezwecke ist ausgeschlossen. Erfordern Bedingungen eines Kanals darüber hinausgehende Rechte, muss deren Einräumung vor Einsatz gesondert geprüft werden.
Nicht freigegeben sind vertrauliche Informationen, nicht bezeichnete Kennzahlen, erfundene Empfehlungen sowie die Verwendung von Personenmaterial zur Erzeugung synthetischer Stimmen, Personen oder vermeintlicher Aussagen. Die Freigabe enthält kein allgemeines Recht zum KI-Modelltraining und keine Erlaubnis zu unzulässiger Werbung.
Anlage 4: 4. Personen, Grenzen und spätere Beendigung
Das Unternehmen kann nur Rechte einräumen, über die es selbst verfügen oder für die es wirksam vertreten darf. Eine Unternehmensfreigabe ersetzt keine erforderliche Einwilligung abgebildeter Beschäftigter, Interviewpersonen oder anderer natürlicher Personen. Ebenso müssen Lizenzen etwa für Fotos, Musik oder Stockmaterial die vorgesehene Werbung tatsächlich erlauben.
Soweit eine Verarbeitung auf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung beruht, ist diese für die betroffene Person jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich. Der Widerruf ist insbesondere per E-Mail an info@moin.business möglich; er darf nicht schwieriger sein als die Erteilung. Die bis zum Widerruf rechtmäßige Verarbeitung bleibt unberührt. Nicht verzichtbare Rückruf-, Persönlichkeits-, Datenschutz- und Beendigungsrechte bleiben bestehen. Es wird keine gegenüber solchen Rechten unwiderrufliche Freigabe vereinbart.
Für rein unternehmensbezogene Kennzeichen und Inhalte ohne Personenbezug besteht die vereinbarte Referenzlizenz grundsätzlich über das Profilende hinaus. Ein Wunsch, neben dem Profil auch jede Referenznutzung zu beenden, wird als solcher aufgenommen und anhand der eingeräumten Rechte und der konkreten Gründe geprüft; berechtigte Beanstandungen werden unverzüglich bearbeitet. Die Beendigung einer Einwilligung ist keine Kündigung des Jahresprofils und löst keine Löschgebühr, Vertragsstrafe oder automatische Rückforderung des Aktionsrabatts aus.
Entfällt die Grundlage einer konkreten Nutzung, werden neue Verwendungen beendet und beherrschbare Online-Verwendungen ohne unangemessene Verzögerung entfernt oder angepasst. Erforderliche und angemessene Maßnahmen gegenüber eingebundenen Empfängern werden ergriffen. Bereits verteilte Drucksachen und unabhängige Kopien lassen sich nicht immer vollständig zurückholen; daraus folgt keine Erlaubnis zur Fortsetzung einer rechtswidrigen Nutzung. Notwendige nicht öffentliche Nachweise werden getrennt gespeichert.
Anlage 4: 5. Erklärung und Nachweis
Die gesonderte Erklärung bezeichnet Unternehmen, vertretungsberechtigte Person, Profil und Auftrag, die konkrete Logo-, Profil- und Medienfassung, den Nutzungsumfang sowie Personen- und Drittrechte. Datum, Uhrzeit, Name, Funktion und die Bestätigung in Textform werden dokumentiert. Änderungen an freigegebenen Materialien oder ihrem Umfang sind erneut nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Vorlage zur Referenzfreigabe ist getrennt von diesen AGB erhältlich.
